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Abgeschlossenheitsbescheinigung


Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin und Potsdam erlangen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung auch AB genannt, ist ein Dokument, welches bestätigt, dass sämtliche Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in sich abgeschlossen sind. Diese werden von zuständigen Bauamt in Berlin oder Postdam ausgestellt. Vor 1951 existierten im juristischen Sinne nur Grundstücke mit etwas drauf als „Immobilien“ bezeichnet. Dies waren somit Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser. Im Jahr 1951 wurde dann das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geschaffen und somit war der Grundstein gelegt, auch Eigentumswohnungen erwerben zu können. Das WEG regelt „im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch eine Teilungserklärung (TE) das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.“ Dieses Gesetz ermöglichte es also ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen zu unterteilen. Ein Mehrfamilienhaus wurde somit aufgeteilt. Bevor man ein solches Haus aufteilen kann, muss das jeweilige Bauamt in Berlin oder Potsdam jedoch bestätigen, dass alle Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass die Wohnungen baulich voneinander getrennt sind und jede Partei einen eigenen, abschließbaren Zugang besitzt. Zudem muss jede Wohnung eine eigene Küche und ein eigenes Bad besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist also nach, dass alle Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und abgeschlossene Einheiten funktionieren. Siehe auch § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG

Wie bekomme ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (zum Beispiel in Berlin oder Potsdam) ?

Der zuständige Architekt stellt beim jeweiligen Bauamt einen Antrag auf Abgeschlossenheit. Hierbei sind die Baupläne des ganzen Hauses, also für jede einzelne abgeschlossene Wohnung, einzureichen. Jede Wohnung muss mit einer entsprechenden Nummer beschriftet sein, damit sichtbar wird, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist. So haben die Zimmer der ersten Wohnung also beispielsweise jeweils eine 1 als Kennzeichnung. Das Treppenhaus gilt als gemeinschaftliches Eigentum und ist somit nicht abgeschlossen, dieses wird auf den Bauplänen mit „G“ markiert. Werden alle Anforderungen erfüllt, erhält man vom zuständigen Bauamt ein entsprechendes Schreiben, in welchem die Abgeschlossenheit bestätigt wird. Dies gilt übrigens nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Gewerberäume.

Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin erhalten – und jetzt?

Hat man die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten, kann man nun das Mehrfamilienhaus in mehrere Wohnungen aufteilen, indem man eine sogenannte Teilungserklärung (TE) erstellt. Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, welches ein Notar erstellt. Um aus dem Mehrfamilienhaus, welches nur ein Grundbuch besitzt, mehrere Wohnungen mit mehreren Grundbüchern zu machen benötigt man diese Teilungserklärung. Diese geschaffenen einzelnen Eigentumswohnungen können dann an verschiedene Eigentümer verkauft werden, welche ihr Eigentum wiederum erneut weiterverkaufen können. In einer Teilungserklärung wird festgehalten, wie das Verhältnis der einzelnen Eigentümer untereinander ist und wer für was zuständig ist. Zudem wird festgehalten, wer für welche Kosten und in welcher Höhe aufkommen muss. Die meisten Dinge, welche in einer Teilungserklärung stehen sind jedoch auch im Wohnungseigentumsgesetz zu lesen. Hier ein kleines Beispiel, was in einer Teilungserklärung sonst noch festgehalten werden könnte: Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum. In einer Teilungserklärung kann man jedoch festhalten, dass der Eigentümer die Kosten tragen muss, zu dessen Wohnung die Fenster gehören. Sollten Sie weitere Fragen zur Erlangung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zb. in Berlin oder Potsdam erhalten wollen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Gerne können Sie uns unter 030- 577 02 982 anrufen oder unter info@architekt4you.de eine schriftliche Anfrage senden.

Weitere Informationen zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie auch unter www.abgeschlossenheitsbescheinigung.de