Bauverordnungen
Mit den jeweiligen Bauordnungen werden alle Bau- und Umbaumaßnahmen geregelt. Die örtlich und sachlich zuständigen Behörden sind für die Überwachung, die Erlaubnis und die Einstellung der Maßnahmen verantwortlich und prüfen die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, die Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen. Die Bauordnungen enthalten darüber hinaus u.a. Bestimmungen über die Bauabnahme, die Aufgaben der Bauaufsicht, die bautechnische Sicherheit, die Schall- und Wärmeisolierung und den Feuerschutz.
Das größte Problem stellt, für den planenden Architekten und den Bauherrn, die Vielzahl unterschiedlicher und regionaler Bauordnungen dar. Eine europaweite Übereinstimmung sollte deshalb größtes Anliegen aller Beteiligten sein.
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