Um Ihnen kurz die Arbeitsweise von Architekten vorzustellen, hier einige kurze Erklärungen :
Der Architekt rechnet seine Leistungen nach der HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) ab. Die HOAI ist in neun Leistungsphasen untergliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von verschiedenen Architekten erbracht werden könnten.
Es gibt ( lt. HOAI ) neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft auch andere Bezeichnungen:
In der Regel übernehmen Architekturbüros alle Leistungsphasen, also LP (Leistungsphasen) 1-9.
Einzelne Architekten / Architekturbüros haben sich darauf spezialisiert ein Projekt nur bis zur Genehmigung zu betreuen, das sind die Leistungsphasen 1-4. Andere wiederum übernehmen nur die Ausführungsplanung und Realisierung des Bauvorhabens, das sind die Leistungsphasen 5-9. Dies sind sehr spezialisierte Architekturbüros, deren Vorteil in ihrer hohen Fachkompetenz liegt. Leider hat diese Spezialisierung auch einen Nachteil: denn ein ausführendes Architekturbüro kennt den Entwurf und seine Entwicklung nicht so gut, wie der Entwurfverfasser. Da der Entwurfsverfasser kein weiteres Honorar mehr erhält, ist die spätere Zusammenarbeit zwischen dem ausführendem Architekt und Entwurfsverfasser im allgemeinen nicht mehr so reibungslos. Daher kann es gerade bei komplexeren Bauvorhaben sinnvoll sein, ein Architekt / Architekturbüro zu beauftragen, welches alle Leistungsphasen im eigenen Büro bearbeitet. Dadurch könnte vielen Schwierigkeiten aus dem Weg gegangen werden.
Zwei Faktoren entscheiden hier über die Höhe des Honorars des Architekten. Die Aufwändigkeit und Komplexität der Bauaufgabe. Nach dieser werden die Honorarzonen I-V definiert, wobei Zone I dem Schwierigkeitsgrad z.B. einer Lagerhalle entspricht, Zone III oder IV z.B. dem eines Einfamilienhauses und Zone V dem eines physikalischen Instituts. Innerhalb dieser Zonen legt der Architekt einen Honorarsatz fest, der je nach erschwerender Aufwandskriterien von Mindest- bis Höchstsatz eingestuft wird. Ferner entscheidet die Höhe der konkret anrechenbaren Kosten über die Höhe des Honorars des Architekten. Die anrechenbaren Kosten sind alle Kosten des Bauwerkes. Grob geschätzt kann man sagen, das das Gesamthonorar (also bei Komplettbeauftragung d.h. Leistungsphase 1-9) rund zehn Prozent der Kosten für das Gebäude ausmacht. Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen an einen Architekten sind die entsprechenden Anteile vom Gesamthonorar zu ermitteln.
Der kompletten Wortlaut der HOAI
Der Architekt rechnet seine Leistungen nach der HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) ab. Die HOAI ist in neun Leistungsphasen untergliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von verschiedenen Architekten erbracht werden könnten.
Es gibt ( lt. HOAI ) neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft auch andere Bezeichnungen:
1. - 3. werden in der Regel unter dem Begriff des "Entwurfs" zusammengefasst.
5. die Ausführungsplanung wird oft als "Werkplanung" bezeichnet.
6. - 7. werden oft unter dem Begriff "Ausschreibung" Vergabe, Abrechnung (AVA) abgehandelt.
8. wird im allgemeinen als "Bauleitung" bezeichnet.
In der Regel übernehmen Architekturbüros alle Leistungsphasen, also LP (Leistungsphasen) 1-9.
Einzelne Architekten / Architekturbüros haben sich darauf spezialisiert ein Projekt nur bis zur Genehmigung zu betreuen, das sind die Leistungsphasen 1-4. Andere wiederum übernehmen nur die Ausführungsplanung und Realisierung des Bauvorhabens, das sind die Leistungsphasen 5-9. Dies sind sehr spezialisierte Architekturbüros, deren Vorteil in ihrer hohen Fachkompetenz liegt. Leider hat diese Spezialisierung auch einen Nachteil: denn ein ausführendes Architekturbüro kennt den Entwurf und seine Entwicklung nicht so gut, wie der Entwurfverfasser. Da der Entwurfsverfasser kein weiteres Honorar mehr erhält, ist die spätere Zusammenarbeit zwischen dem ausführendem Architekt und Entwurfsverfasser im allgemeinen nicht mehr so reibungslos. Daher kann es gerade bei komplexeren Bauvorhaben sinnvoll sein, ein Architekt / Architekturbüro zu beauftragen, welches alle Leistungsphasen im eigenen Büro bearbeitet. Dadurch könnte vielen Schwierigkeiten aus dem Weg gegangen werden.
Zwei Faktoren entscheiden hier über die Höhe des Honorars des Architekten. Die Aufwändigkeit und Komplexität der Bauaufgabe. Nach dieser werden die Honorarzonen I-V definiert, wobei Zone I dem Schwierigkeitsgrad z.B. einer Lagerhalle entspricht, Zone III oder IV z.B. dem eines Einfamilienhauses und Zone V dem eines physikalischen Instituts. Innerhalb dieser Zonen legt der Architekt einen Honorarsatz fest, der je nach erschwerender Aufwandskriterien von Mindest- bis Höchstsatz eingestuft wird. Ferner entscheidet die Höhe der konkret anrechenbaren Kosten über die Höhe des Honorars des Architekten. Die anrechenbaren Kosten sind alle Kosten des Bauwerkes. Grob geschätzt kann man sagen, das das Gesamthonorar (also bei Komplettbeauftragung d.h. Leistungsphase 1-9) rund zehn Prozent der Kosten für das Gebäude ausmacht. Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen an einen Architekten sind die entsprechenden Anteile vom Gesamthonorar zu ermitteln.
Der kompletten Wortlaut der HOAI